Wer gesetzlich krankenversichert ist und z.B. aufgrund der Versicherungspflichtgrenze nicht in eine Private Krankenversicherung wechseln darf,
kann über den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung trotzdem in den Genuss von Zusatzleistungen kommen. Dabei bietet jede
Private Krankenzusatzversicherung ein unterschiedliches Leistungsangebot an, das gewissenhaft geprüft werden sollte, damit die
zusätzliche Versicherung möglichst genau den individuellen Bedürfnissen entspricht.
Unterstützte Leistungen:
- Zahnersatz
- teure Brillen
- Chefarztbehandlung im Einzelzimmer
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