Bestimmte Berufsgruppen wie Selbständige, Freiberufler, Beamte oder aber Arbeitnehmer, deren Einkommen die so genannte Versicherungspflichtgrenze
überschreitet, sind von der Pflicht zur Gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Sie können die Angebote der Privaten Krankenversicherung
nutzen, die sich vor allem in ihrem Leistungsangebot von der Gesetzlichen Krankenversicherung unterscheidet.
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Viele der Kosten, die man als Gesetzlich Versicherter im Krankheitsfall aus der eigenen Tasche bezahlen muss, werden von der
Privaten Krankenversicherung übernommen. Doch nicht nur das umfangreiche Leistungsangebot, sondern auch die relativ stabile Höhe der
Beiträge zeichnet die Private Krankenversicherung aus. Anders als bei der Gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich die Beitragshöhe
nicht nach der Höhe des Einkommens, sondern nach Geschlecht, Alter und bestimmten Risikofaktoren.
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